Die lange geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) wurde 2019 durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) ersetzt und zwischenzeitlich in mehreren Punkten neu geregelt und terminiert. Unser Siebdruck-Partner und Lieferant für Siebdruckchemie und Siebdruckreiniger hat die verschiedenen neuen gesetzlichen Regelungen für die Rücknahme leerer Produktverpackungen zusammengefaßt. Im Zuge dessen informiert Kissel + Wolf Sie hiermit, wie diese Vorschriften für Sie alls Kunden umsetzt werden. Ziel der Regelungen zur Rücknahme von Verpackungen ist die Schonung der globalen Ressourcen. Bei Anwendungen im privaten Haushalt wurden dafür die Dualen Systeme lizensiert. Die von uns vertriebenen Produkte sind jedoch zur Anwendung im industriellen und gewerblichen Bereich bestimmt, für die abweichende Vorschriften gelten. Duale Systeme mit Kostenfreiheit für den Kunden sind hier nicht erlaubt, stattdessen kann der Hersteller/Vertreiber seiner Verpflichtung selbst oder durch einen beauftragten Dritten nachkommen sowie Kostentragung und Übergabeort frei vereinbaren. Kissel + Wolf bietet seinen deutschen Industrie- und Gewerbekunden an, die restentleerten Gebinde (i.d.R. Fässer, Eimer, Dosen, Flaschen) und Umverpackungen zurück zu nehmen und diese anschliessend der Wiederverwendung oder Verwertung zuzuführen. Die Rücknahme selbst ist – sofern eine ordnungsgemässe Restleerung der Gebinde vorliegt - kostenlos, der Kunde muss jedoch eigenverantwortlich einen geeigneten Frachtführer beauftragen und die damit verbundenen Kosten tragen. Diese Rücknahmen sind vorab mit einer Meldung der Gebindeart und der Stückzahl an auftrag@kiwo.de zu avisieren, damit unser Wareneingang vorab informiert werden kann, der sonst die unautorisierten Rücksendungen nicht annehmen wird. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die vom Kunden nach freier Wahl zu beauftragenden Speditionen insbesondere bei Gefahrgütern auch dazu befugt sein müssen – nicht jeder darf Gefahrgüter transportieren. Wichtig: Der rücksendende Kunde ist bei Rücksendung von Gefahrgütern gesetzgeberisch gleichzeitig Absender, Verpacker und Verlader – mit allen sich daraus ergebenden Aufgaben, wie z.B. Er ist als Absender zuständig für: Rücksendung nur des Originalgebindes. Übergabe der erforderlichen Beförderungspapiere (inkl. SDB) an den Beförderer Er ist als Verpacker zuständig für: Gebinde verschliessen und gegen Umstürzen sichern, nur Gebinde ohne Chemikalienanhaftungen, keine Beschädigungen der „Gefahrgutrauten“ und lesbares Etikett Er ist als Verlader zuständig für: Prüfung auf Undichtigkeiten, Restentleerung, aufrechte Verladung, Ladungssicherung, ggf. Kennzeichung des Sped.-Fahrzeugs mit Warntafeln Falls eine Nichteinhaltung dieser Vorgaben bei uns zu einem Mehraufwand führen sollte, behalten wir uns vor, diesen zu berechnen. |